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   OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 1 UF 94/01   

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https://dejure.org/2001,5049
OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 1 UF 94/01 (https://dejure.org/2001,5049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.08.2001 - 1 UF 94/01 (https://dejure.org/2001,5049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. August 2001 - 1 UF 94/01 (https://dejure.org/2001,5049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1569; ; BGB § 1579 Nr. 7

  • RA Kotz

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Zusammenzug mit Lebensgefährten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1569 § 1579 Nr. 7
    Unterhalt, nachehelicher; Verwirkung; feste soziale Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Unterhaltsverwirkung wegen eheähnlicher Partnerschaft auch ohne gemeinsamen Haushalt

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 35 F 10281/96
  • OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 1 UF 94/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1038 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 1 UF 94/01
    Der Annahme einer solchen festen sozialen Verbindung muß nicht entgegenstehen, wenn jeder der Partner noch eine eigene Wohnung besitzt (BGH FamRZ 1998 S. 671, 672).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 1 UF 94/01
    Eine solche Verbindung des unterhaltsberechtigten Ehegatten mit einem neuen Partner kann nach einem gewissen Zeitablauf dazu führen, dass eine Unterhaltsbelastung des geschiedenen Ehegatten und der damit verbundene Eingriff in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung unzumutbar ist (BGH FamRZ 1989 S. 487, 490).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 1 UF 94/01
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der eine der Partner in das Haus zieht, in dem auch der andere seine Wohnung hat (BGH FamRZ 1984 S. 986).
  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

    Dabei setzt die Annahme einer Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen (BGH FamRZ 2002, 23; OLG Frankfurt FamRZ 2003, 99; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1038; OLG Saarbrücken OLGReport Saarbrücken 2002, 245, OLG Koblenz FamRZ 2000, 1372; Schwab; NJW 2002, 217).

    In besonders gelagerten Einzelfällen wird dabei bereits vor dem Ablauf von 2 Jahren eine ausreichende Verfestigung angenommen (OLG Köln FF 1999, 154 bei Geburt eines gemeinsamen Kindes; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 bei Anschaffung einer Immobilie; kritisch SoykaFuR 2004, 1 mit dem Hinweis, darin komme lediglich der Wunsch auf eine dauerhafte Beziehung zum Ausdruck, aber noch keine objektive Verfestigung; OLG Schleswig vom 1.3.2004 - 15 UF 197/03: 18 Monate bei Erwerb des Miteigentumsanteils an der die früheren Ehewohnung vom Ehemann durch den neuen Partner).

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